Gewährleistungs-Aushang im Autohaus ist ab 27. September Pflicht

Eine neue EU-Pflicht für jeden Händler

Es gibt wieder eine neue Vorgabe für Autohändler, bei der man zweimal hinschauen muss. Der ZDK und andere haben schon länger darüber berichtet, jetzt läuft die Frist ab. Ab dem 27. September 2026 muss jeder Händler einen offiziellen Hinweis der EU zur Gewährleistung im Betrieb aushängen.

Der Aushang muss sichtbar sein und darf nicht verändert werden. Wer Fahrzeuge an Kunden verkauft, kommt an dieser Pflicht also nicht vorbei, ganz egal wie groß oder klein der Betrieb ist.

Worum es bei dem Aushang geht

Der Zweck ist schnell erklärt: Der Käufer soll auf seine Gewährleistungsansprüche hingewiesen werden. Und zwar nicht irgendwann im Kleingedruckten, sondern gut sichtbar dort, wo er sich bei dir aufhält.

Auf dem Dokument steht sinngemäß, dass für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit gelten. Der Verkäufer haftet für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb dieses Zeitraums erkennbar wird.

Außerdem wird aufgeführt, was du als Verkäufer in solchen Fällen anbieten musst. Das ist zunächst eine kostenlose Nachbesserung oder eine kostenlose Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen kommen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung infrage.

Selbst gestalten ist nicht erlaubt

Ein Punkt, den viele übersehen dürften: Du darfst den Hinweis nicht einfach nachbauen oder in dein eigenes Design übertragen. Es muss das Originaldokument der EU sein, das unverändert aufgehängt wird.

Wer also denkt, er schreibt die Inhalte kurz in seinem Corporate Design zusammen und hängt das dann auf, liegt falsch. Nimm das offizielle Dokument und häng es genau so auf, wie es ist.

Welche Größe der Aushang haben muss

So richtig kurios wird es bei den Größenvorgaben. Vorgeschrieben ist mindestens DIN A4. Welche Größe sinnvoll ist, hängt laut Leitfaden der EU-Kommission aber davon ab, wie weit der Kunde vom Aushang entfernt ist. Bei einem Abstand von 30 bis 50 cm reicht DIN A4, das betrifft zum Beispiel sehr kleine Räume oder den Platz direkt am Schreibtisch.

Wenn du den Zettel im Büro aufhängst, solltest du ihn also nicht zu weit weg platzieren. Sitzt der Kunde nämlich 2 bis 3 Meter von der Wand entfernt, empfiehlt die EU-Kommission den Aushang in DIN A1. Und 2 bis 3 Meter sind in einem Verkaufsraum schneller erreicht, als man denkt, dafür braucht es keine große Ausstellungsfläche.

Stell dir diesen Zettel mal in A1 in deinem Autohaus vor. Das ist schon ein ordentliches Plakat für einen Hinweis, den eigentlich jeder Händler ohnehin kennt.

Das zweite Label, das viele übersehen

Aus derselben Verordnung kommt noch eine zweite Kennzeichnung, und die wird oft mit dem Aushang verwechselt. Sie heißt GARAN-Label und ist deutlich kleiner, mindestens 95 mal 100 Millimeter.

Der Unterschied ist wichtig. Der große Aushang zur Gewährleistung hängt im Raum, einer pro Verkaufsstelle, und kommt nicht ans Auto. Das GARAN-Label dagegen gehört ans einzelne Fahrzeug, zum Beispiel ins Preisschild.

Es ist aber nur in einem Fall Pflicht: wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für das ganze Fahrzeug gibt, die länger als zwei Jahre läuft, und dich darüber informiert hat. Beim normalen Gebrauchtwagen fällt es damit weg. Beim Neuwagen mit langer Herstellergarantie nicht.

Und Vorsicht in beide Richtungen: Du darfst das Label nicht anbringen, wo keine solche Garantie besteht, und du darfst es nicht weglassen, wo eine besteht. Beides kann abgemahnt werden.

Gut gemeint, aber schwer nachzuvollziehen

Im Grundsatz kann man sagen, dass es eine gute Sache ist, wenn Kunden ihre Rechte kennen. Dass Händlern jetzt aber vorgeschrieben wird, wieder ein weiteres Dokument in genau festgelegter Größe aufzuhängen, finde ich ehrlich gesagt absurd.

An der Gewährleistung selbst ändert der Aushang nichts. Es geht nur darum, dass der Hinweis sichtbar ist. Für dich bedeutet das trotzdem Aufwand, den du einplanen musst, ob du die Regel sinnvoll findest oder nicht.

Warum du den Zettel trotzdem aufhängen solltest

So absurd die Vorgabe wirken mag, du solltest sie ernst nehmen. Früher oder später wird es in deiner Kundschaft jemanden geben, der von dieser Pflicht weiß. Und genau dieser Kunde wird dich darauf festnageln, wenn der Aushang fehlt oder nicht den Vorgaben entspricht.

Darauf kannst du dich heutzutage leider ziemlich sicher verlassen. Gerade in einer ohnehin angespannten Situation, etwa bei einer Reklamation, willst du dir diese Angriffsfläche nicht geben. Häng den Hinweis also rechtzeitig und in der passenden Größe auf, dann ist das Thema erledigt.

Dokumente und Quellen zum Nachlesen

Ich habe mich ziemlich tief in das Thema eingearbeitet und alles zusammengestellt, was du brauchst. Du bekommst von mir die Dokumente per E-Mail und dazu die Links zu den Quellen, damit du alles selbst noch einmal nachlesen kannst.

Hier holst du dir das Label-Paket kostenlos. Du trägst deine E-Mail-Adresse ein und bekommst sofort das offizielle EU-Label auf Deutsch als PDF zum Ausdrucken, farbig und schwarz-weiß. Dazu gibt es eine kurze Checkliste und alle Links an einem Ort.

Wenn du direkt bei den offiziellen Stellen nachlesen willst:

Mich interessiert auch, wie du das siehst. Hältst du die Regel für sinnvoll oder ist das für dich wieder ein Beispiel für Bürokratie, die im Alltag niemandem hilft? Schreib mir gern deine Meinung, gern auch deutlich, solange wir dabei fair bleiben.

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